Daten, Zahlen, Fakten: Regulierungsmanagement bei BEB

Mit Inkraft­treten des neuen Energiewirtschafts­ge­setzes (EnWG) im Juli 2005 hat die damalige Regulierungs­be­hörde für Teled­kom­mu­nikation und Post (RegTP) auch die Aufsicht über die Strom- und Gasnetze in Deutschland übernommen und nannte sich fortan Bundesnet­za­gentur (BNetzA). Ziel ist es, die leitungs­ge­bun­denen Energiemärkte für den Wettbewerb stärker zu öffnen und den preis­gün­stigen, diskri­m­inierungs­freien Zugang zu den Netzen zu gewährleisten. Für BEB gehört die Kommu­nikation mit der BNetzA seither zur Kernaufgabe des bereits im Frühjahr 2005 eingerichteten Regulierungs­man­age­ments.

Zentraler Ansprech­partner der BEB für die BNetzA ist Regulierungs­manager Matthias Breuer. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung MAB - Geschäft­sen­twicklung, Regulierung und Unternehmen­skom­mu­nikation - achtet er darauf, dass das Unternehmen alle geset­zlichen sowie behördlichen Anforderungen aus dem EnWG erfüllt, die vor allem Veröf­fentlichungs-, Berichts- und Dokumen­ta­tion­spflichten umfassen. „Hierzu gehören zum Beispiel Angaben über die trans­portierte Gasmenge und den Zeitpunkt der höchsten Auslastung des Trans­port­netzes in einem Jahr sowie Infor­ma­tionen über Bauart und Alter der Trans­portleitungen“, so Breuer. „Da manche der erforder­lichen Daten in der Vergan­genheit zum Teil gar nicht im Unternehmen erhoben worden sind, ist hier ein ganz neuer Aufgaben­bereich entstanden.“

Die gesam­melten Fakten bilden die Grundlage für die Entschei­dungen der BNetzA, die erhebliche technische und wirtschaftliche Auswirkungen auf den einzelnen Netzbe­treiber haben können. „Die größte Heraus­forderung ist es, rechtzeitig konsis­tente und wider­spruchs­freie Daten für die Bundesnet­za­gentur zusam­men­zustellen“, so Breuer. „Nur so können wir frühzeitig vermeiden, dass sie Entschei­dungen erlässt, die auf einem falschen Infor­ma­tion­s­stand beruhen.“ Erste Erfahrungen auch von anderen deutschen wie europäischen Netzbe­treibern zeigen, dass einmal übersandte Angaben im Nachhinein kaum mehr korrigiert werden können.

Daten sammeln und auswerten
Wie gestaltet sich der Prozess von der Anfrage bis zur Antwort im Einzelnen? Entscheidend für eine effektive Bearbeitung der Anfragen der BNetzA ist es, dass sie direkt beim Regulierungs­man­agement eintr­effen. Erhalten andere BEB-Unternehmens­bereiche von der BNetzA oder von Dritten Infor­ma­tionen im Zusam­menhang mit Regulierung, so ist es wichtig, sie unverzüglich weiterzuleiten. „Als Schnittstelle zwischen Bundesnet­za­gentur und Unternehmen gleichen wir alle Anfragen der Regulierungs­be­hörde mit früheren Anfragen ab, inter­pretieren sie entsprechend und gewährleisten so zusammen mit den beteiligten Fachfunk­tionen eine effiziente Daten­sammlung, die auf einheitlichen Kriterien basiert“, erläutert Breuer die wichtige Vermit­tlungs­funktion des Regulierungs­man­age­ments. Wesentliche Aufgabe sei es, die Anfragen der BNetzA rechtzeitig sowie sachgerecht zu bearbeiten und zu beant­worten. „Schwierig wird es, wenn die Bundesnet­za­gentur zu verschiedenen Themen sehr ähnlich lautende Infor­ma­tionen mit unter­schiedlichen Defini­tionen abfragt. Hier die Übersicht zu behalten, ist manchmal nicht leicht“, so Breuer.

Strate­gisches Regulierungs­man­agement
Liegt eine Anfrage vor, prüft das Regulierungs­man­agement als erstes gemeinsam mit der Rechtsabteilung, ob die Anfrage recht­mäßig ist. Ist sie das, sorgen die Mitar­beiter im Regulierungs­man­agement dafür, dass die einzelnen Fachabteilungen informiert werden und die gewün­schten Daten bereit­stellen. Zum Abschluss bündelt Breuer als Hauptansprech­partner der BNetzA alle Daten und übermittelt sie frist­gerecht an die Regulierungs­be­hörde.

Neben dieser opera­tiven Ausrichtung des Regulierungs­man­age­ments ist ein weiterer Aufgaben­bereich das strate­gische Regulierungs­man­agement. Hierbei geht es in erster Linie um die langfristige Grundaus­richtung der BEB. Dabei behält das Regulierungs­man­agement auch jene Tätigkeiten der BNetzA im Blick, von denen BEB selbst gar nicht unmit­telbar betroffen ist, die jedoch mittel- bis langfristig für das Unternehmen von Bedeutung sein könnten. Breuer: „Dies verschafft uns die Möglichkeit, frühzeitig Entwick­lungen vorauszusehen und mitzugestalten, etwa bei unserer Verband­sarbeit im BGW, dem Bundesverband der Gas- und Wasser­wirtschaft, oder bei GIE, der Gas Infras­tructure Europe.“

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