Daten, Zahlen, Fakten: Regulierungsmanagement bei BEB

Mit Inkraft­treten des neuen Energie­wirt­schafts­ge­setzes (EnWG) im Juli 2005 hat die damalige Regulie­rungs­be­hörde für Teled­kom­mu­ni­kation und Post (RegTP) auch die Aufsicht über die Strom- und Gasnetze in Deutschland übernommen und nannte sich fortan Bundes­netz­agentur (BNetzA). Ziel ist es, die leitungs­ge­bun­denen Energie­märkte für den Wettbewerb stärker zu öffnen und den preis­güns­tigen, diskri­mi­nie­rungs­freien Zugang zu den Netzen zu gewähr­leisten. Für BEB gehört die Kommu­ni­kation mit der BNetzA seither zur Kernaufgabe des bereits im Frühjahr 2005 einge­rich­teten Regulie­rungs­ma­na­ge­ments.

Zentraler Ansprech­partner der BEB für die BNetzA ist Regulie­rungs­ma­nager Matthias Breuer. Gemeinsam mit den Kolle­ginnen und Kollegen der Abteilung MAB - Geschäfts­ent­wicklung, Regulierung und Unter­neh­mens­kom­mu­ni­kation - achtet er darauf, dass das Unter­nehmen alle gesetz­lichen sowie behörd­lichen Anfor­de­rungen aus dem EnWG erfüllt, die vor allem Veröf­fent­li­chungs-, Berichts- und Dokumen­ta­ti­ons­pflichten umfassen. „Hierzu gehören zum Beispiel Angaben über die trans­por­tierte Gasmenge und den Zeitpunkt der höchsten Auslastung des Trans­port­netzes in einem Jahr sowie Infor­ma­tionen über Bauart und Alter der Trans­port­lei­tungen“, so Breuer. „Da manche der erfor­der­lichen Daten in der Vergan­genheit zum Teil gar nicht im Unter­nehmen erhoben worden sind, ist hier ein ganz neuer Aufga­ben­be­reich entstanden.“

Die gesam­melten Fakten bilden die Grundlage für die Entschei­dungen der BNetzA, die erheb­liche technische und wirtschaft­liche Auswir­kungen auf den einzelnen Netzbe­treiber haben können. „Die größte Heraus­for­derung ist es, recht­zeitig konsis­tente und wider­spruchs­freie Daten für die Bundes­netz­agentur zusam­men­zu­stellen“, so Breuer. „Nur so können wir frühzeitig vermeiden, dass sie Entschei­dungen erlässt, die auf einem falschen Infor­ma­ti­ons­stand beruhen.“ Erste Erfah­rungen auch von anderen deutschen wie europäi­schen Netzbe­treibern zeigen, dass einmal übersandte Angaben im Nachhinein kaum mehr korri­giert werden können.

Daten sammeln und auswerten
Wie gestaltet sich der Prozess von der Anfrage bis zur Antwort im Einzelnen? Entscheidend für eine effektive Bearbeitung der Anfragen der BNetzA ist es, dass sie direkt beim Regulie­rungs­ma­na­gement eintreffen. Erhalten andere BEB-Unter­neh­mens­be­reiche von der BNetzA oder von Dritten Infor­ma­tionen im Zusam­menhang mit Regulierung, so ist es wichtig, sie unver­züglich weiter­zu­leiten. „Als Schnitt­stelle zwischen Bundes­netz­agentur und Unter­nehmen gleichen wir alle Anfragen der Regulie­rungs­be­hörde mit früheren Anfragen ab, inter­pre­tieren sie entspre­chend und gewähr­leisten so zusammen mit den betei­ligten Fachfunk­tionen eine effiziente Daten­sammlung, die auf einheit­lichen Kriterien basiert“, erläutert Breuer die wichtige Vermitt­lungs­funktion des Regulie­rungs­ma­na­ge­ments. Wesent­liche Aufgabe sei es, die Anfragen der BNetzA recht­zeitig sowie sachge­recht zu bearbeiten und zu beant­worten. „Schwierig wird es, wenn die Bundes­netz­agentur zu verschie­denen Themen sehr ähnlich lautende Infor­ma­tionen mit unter­schied­lichen Defini­tionen abfragt. Hier die Übersicht zu behalten, ist manchmal nicht leicht“, so Breuer.

Strate­gi­sches Regulie­rungs­ma­na­gement
Liegt eine Anfrage vor, prüft das Regulie­rungs­ma­na­gement als erstes gemeinsam mit der Rechts­ab­teilung, ob die Anfrage recht­mäßig ist. Ist sie das, sorgen die Mitar­beiter im Regulie­rungs­ma­na­gement dafür, dass die einzelnen Fachab­tei­lungen infor­miert werden und die gewünschten Daten bereit­stellen. Zum Abschluss bündelt Breuer als Haupt­an­sprech­partner der BNetzA alle Daten und übermittelt sie frist­ge­recht an die Regulie­rungs­be­hörde.

Neben dieser opera­tiven Ausrichtung des Regulie­rungs­ma­na­ge­ments ist ein weiterer Aufga­ben­be­reich das strate­gische Regulie­rungs­ma­na­gement. Hierbei geht es in erster Linie um die langfristige Grund­aus­richtung der BEB. Dabei behält das Regulie­rungs­ma­na­gement auch jene Tätig­keiten der BNetzA im Blick, von denen BEB selbst gar nicht unmit­telbar betroffen ist, die jedoch mittel- bis langfristig für das Unter­nehmen von Bedeutung sein könnten. Breuer: „Dies verschafft uns die Möglichkeit, frühzeitig Entwick­lungen voraus­zu­sehen und mitzu­ge­stalten, etwa bei unserer Verbands­arbeit im BGW, dem Bundes­verband der Gas- und Wasser­wirt­schaft, oder bei GIE, der Gas Infra­structure Europe.“

© 2009 BEB Erdgas und Erdöl GmbH
Weitere Informationen erhalten Sie unter +49 (0)511 641 2104 oder info@beb.de