Dienst­leis­tungen
Dienst­leis­tungen, die BEB dem Speicher­kunden nach Maßgabe des jewei­ligen Speicher­ver­trages und dieser GBS inkl. ihrer Anhänge zur Verfügung stellt.

DVGW
Deutsche Verei­nigung des Gas- und Wasser­fachs e.V., die verschiedene Standards und Regeln aufstellt, die als Regeln der Technik der Gas- und Wasser­in­dustrie anerkannt sind.

EASEE-gas
European Association for the Stream­lining of Energy Exchange / gas. Europäische Gesell­schaft zur Verein­fa­chung / Harmo­ni­sierung / Glättung von Energie­handel (Gas). Ziele sind die Entwicklung und Förderung gemein­samer Geschäftsprak­tiken zur Verein­fa­chung und Verein­heit­li­chung der Geschäftspro­zesse zwischen den Betei­ligten, durch die ein funkti­ons­fä­higer und effizi­enter europäi­scher Gasmarkt geschaffen wird. (Website)

EEX
European Energy exchange - im Jahr 2002 durch die Fusion der deutschen Strom­börsen Frankfurt und Leipzig entstanden, positio­nierte sich seither im europäi­schen Energie­handel als führender Handels­platz. (Website)

EFET
European Federation of Energy Traders - ist eine Inter­es­sen­ver­tretung von über 90 Energie­han­dels­un­ter­nehmen aus 23 europäi­schen Ländern mit der deutschen Tochter EFET Deutschland - Verband Deutscher Gas- und Strom­händler e.V. (Website)

Einrich­tungen der BEB
Einrich­tungen im Sinne des Artikels 21 Ziffer 10 GBS.

Einrich­tungen des Speicher­kunden
Einrich­tungen im Sinne des Artikels 21 Ziffer 11 GBS.

Einspei­cher­kenn­linie
Die Einspei­cher­kenn­linie stellt die Einspei­cher­leistung als Funktion des Füllgrads des Speicher­vo­lumens dar. Je höher der Füllgrad, desto größer ist der interne Druck, gegen den das Erdgas einge­spei­chert werden muss, so dass die Einspei­cher­leistung ab einem gewissen Punkt abnehmen muss.

Einspei­cher­leistung
Volumen des Erdgas­flusses in m³(Vn)/h, mit welchem das Erdgas in Überein­stimmung mit der jewei­ligen Einspei­cher­kenn­linie in den Speicher einge­spei­chert wird. Soweit nichts anders bestimmt, wird die Einspei­cher­leistung in m³(Vn)/h angegeben.

Einspei­cher­pe­riode

Die Einspei­cher­pe­riode in den Poren­spei­chern Dötlingen und Uelsen beginnt nach der Frühlings­war­tungs­pe­riode und endet nach der Herbst­war­tungs­pe­riode für jeden der beiden Speicher. Im Allge­meinen beginnt die Einspei­cher­pe­riode am 1. April und endet am 1. Oktober desselben Jahres.

Endtag
Der Tag, an dem ein Speicher­vertrag wie vertraglich vereinbart endet.

Energi­einhalt
Der Energi­einhalt ist definiert als das Produkt des Brenn­wertes mit dem Volumen im Normzu­stand. Gleicher Energi­einhalt bedeutet, dass der Energi­einhalt des am Speiche­r­in­jek­ti­ons­punkt überge­benen und am Speiche­rent­nah­me­punkt wieder zur Verfügung gestellten Erdgases identisch ist.

Entnah­me­kenn­linie
Die Entnah­me­kenn­linie stellt die Entnah­me­leistung als Funktion des Füllgrads des Speicher­vo­lumens dar. Je geringer das zur Verfügung stehende Speicher­vo­lumen befüllt ist, desto geringer ist der interne Druck, mit dem das Erdgas entnommen werden kann, so dass die Entnah­me­leistung ab einem gewissen Punkt abnehmen muss.

Entnah­me­leistung
Volumen des Erdgas­flusses am Speiche­rent­nah­me­punkt zum Zeitpunkt der Entnahme von Erdgas aus dem Speicher in Überein­stimmung mit der jewei­ligen Entnah­me­kenn­linie. Soweit nichts anders bestimmt, wird die Entnah­me­leistung in m³(Vn)/h angegeben.

Entnah­me­pe­riode
Die Entnah­me­pe­riode in den Poren­spei­chern Dötlingen und Uelsen beginnt nach der Herbst­war­tungs­pe­riode und endet nach der Frühlings­war­tungs­pe­riode für jeden der beiden Speicher. Im Allge­meinen beginnt die Entnah­me­pe­riode am 1. Oktober eines Jahres und endet am 1. April des darauf folgenden Jahres.

Entzie­hungs­mit­teilung
Mitteilung im Sinne des Artikels 15 Ziffer 2 GBS.

Entzie­hungs­wi­der­spruch
Wider­spruch im Sinne des Artikels 15 Ziffer 4 GBS.

Erdgas
Gemisch aus Kohlen­was­ser­stoff­ver­bin­dungen (vornehmlich Methan) und anderen gasför­migen Verbin­dungen (wie Stick­stoff und Kohlen­dioxid). Erdgas kommt in natür­lichen unter­ir­di­schen Lager­stätten vor. Erdgas ist wegen seiner hohen Reinheit ein umwelt­freund­licher Energie­träger. Da Erdgase in den verschie­denen Lager­stätten unter­schied­liche Zusam­men­set­zungen aufweisen, ergeben sich unter­schied­liche Brennei­gen­schaften.

Erdgass­pe­zi­fi­kation
Spezi­fi­kation im Sinne des Artikels 14 GBS.

ERGEG
Die ERGEG (European Regulators Group for Electricity & Gas) hat Leitlinien für die Umsetzung zur opera­tio­nellen und infor­ma­to­ri­schen Entflechtung von Vertei­ler­netz­be­treibern veröf­fent­licht. Es handelt sich hierbei nicht um eine europäische Verordnung oder um eine Richt­linie, weshalb ausdrücklich auf die gesetz­lichen Regelungen des Energie­wirt­schafts­ge­setzes und die darauf aufbau­enden gemein­samen Ausle­gungs­grund­sätze der Regulie­rungs­be­hörden des Bundes und der Länder zu den Entflech­tungs­be­stim­mungen in §§ 6-10 EnWG verwiesen wird. (Website)

Feste nicht-paketierte Services
Nicht-paketierte Services, die auf fester Basis im Sinne des Artikels 4 GBS kontra­hiert werden können.

Feste Speicher­pakete
Speicher­pakete, die auf fester Basis im Sinne des Artikels 4 GBS kontra­hiert werden können.

© 2009 BEB Erdgas und Erdöl GmbH
Weitere Informationen erhalten Sie unter +49 (0)511 641 2104 oder info@beb.de