Dienstleistungen
Dienstleistungen, die BEB dem Speicherkunden nach Maßgabe des jeweiligen Speichervertrages und dieser GBS inkl. ihrer Anhänge zur Verfügung stellt.
DVGW
Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V., die verschiedene Standards und Regeln aufstellt, die als Regeln der Technik der Gas- und Wasserindustrie anerkannt sind.
EASEE-gas
European Association for the Streamlining of Energy Exchange / gas. Europäische Gesellschaft zur Vereinfachung / Harmonisierung / Glättung von Energiehandel (Gas). Ziele sind die Entwicklung und Förderung gemeinsamer Geschäftspraktiken zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Geschäftsprozesse zwischen den Beteiligten, durch die ein funktionsfähiger und effizienter europäischer Gasmarkt geschaffen wird. (Website)
EEX
European Energy exchange - im Jahr 2002 durch die Fusion der deutschen Strombörsen Frankfurt und Leipzig entstanden, positionierte sich seither im europäischen Energiehandel als führender Handelsplatz. (Website)
EFET
European Federation of Energy Traders - ist eine Interessenvertretung von über 90 Energiehandelsunternehmen aus 23 europäischen Ländern mit der deutschen Tochter EFET Deutschland - Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e.V. (Website)
Einrichtungen der BEB
Einrichtungen im Sinne des Artikels 21 Ziffer 10 GBS.
Einrichtungen des Speicherkunden
Einrichtungen im Sinne des Artikels 21 Ziffer 11 GBS.
Einspeicherkennlinie
Die Einspeicherkennlinie stellt die Einspeicherleistung als Funktion des Füllgrads des Speichervolumens dar. Je höher der Füllgrad, desto größer ist der interne Druck, gegen den das Erdgas eingespeichert werden muss, so dass die Einspeicherleistung ab einem gewissen Punkt abnehmen muss.
Einspeicherleistung
Volumen des Erdgasflusses in m³(Vn)/h, mit welchem das Erdgas in Übereinstimmung mit der jeweiligen Einspeicherkennlinie in den Speicher eingespeichert wird. Soweit nichts anders bestimmt, wird die Einspeicherleistung in m³(Vn)/h angegeben.
Einspeicherperiode
Die Einspeicherperiode in den Porenspeichern Dötlingen und Uelsen beginnt nach der Frühlingswartungsperiode und endet nach der Herbstwartungsperiode für jeden der beiden Speicher. Im Allgemeinen beginnt die Einspeicherperiode am 1. April und endet am 1. Oktober desselben Jahres.
Endtag
Der Tag, an dem ein Speichervertrag wie vertraglich vereinbart endet.
Energieinhalt
Der Energieinhalt ist definiert als das Produkt des Brennwertes mit dem Volumen im Normzustand. Gleicher Energieinhalt bedeutet, dass der Energieinhalt des am Speicherinjektionspunkt übergebenen und am Speicherentnahmepunkt wieder zur Verfügung gestellten Erdgases identisch ist.
Entnahmekennlinie
Die Entnahmekennlinie stellt die Entnahmeleistung als Funktion des Füllgrads des Speichervolumens dar. Je geringer das zur Verfügung stehende Speichervolumen befüllt ist, desto geringer ist der interne Druck, mit dem das Erdgas entnommen werden kann, so dass die Entnahmeleistung ab einem gewissen Punkt abnehmen muss.
Entnahmeleistung
Volumen des Erdgasflusses am Speicherentnahmepunkt zum Zeitpunkt der Entnahme von Erdgas aus dem Speicher in Übereinstimmung mit der jeweiligen Entnahmekennlinie. Soweit nichts anders bestimmt, wird die Entnahmeleistung in m³(Vn)/h angegeben.
Entnahmeperiode
Die Entnahmeperiode in den Porenspeichern Dötlingen und Uelsen beginnt nach der Herbstwartungsperiode und endet nach der Frühlingswartungsperiode für jeden der beiden Speicher. Im Allgemeinen beginnt die Entnahmeperiode am 1. Oktober eines Jahres und endet am 1. April des darauf folgenden Jahres.
Entziehungsmitteilung
Mitteilung im Sinne des Artikels 15 Ziffer 2 GBS.
Entziehungswiderspruch
Widerspruch im Sinne des Artikels 15 Ziffer 4 GBS.
Erdgas
Gemisch aus Kohlenwasserstoffverbindungen (vornehmlich Methan) und anderen gasförmigen Verbindungen (wie Stickstoff und Kohlendioxid). Erdgas kommt in natürlichen unterirdischen Lagerstätten vor. Erdgas ist wegen seiner hohen Reinheit ein umweltfreundlicher Energieträger. Da Erdgase in den verschiedenen Lagerstätten unterschiedliche Zusammensetzungen aufweisen, ergeben sich unterschiedliche Brenneigenschaften.
Erdgasspezifikation
Spezifikation im Sinne des Artikels 14 GBS.
ERGEG
Die ERGEG (European Regulators Group for Electricity & Gas) hat Leitlinien für die Umsetzung zur operationellen und informatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern veröffentlicht. Es handelt sich hierbei nicht um eine europäische Verordnung oder um eine Richtlinie, weshalb ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und die darauf aufbauenden gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6-10 EnWG verwiesen wird. (Website)
Feste nicht-paketierte Services
Nicht-paketierte Services, die auf fester Basis im Sinne des Artikels 4 GBS kontrahiert werden können.
Feste Speicherpakete
Speicherpakete, die auf fester Basis im Sinne des Artikels 4 GBS kontrahiert werden können.
